Weitere Entscheidung unten: OLG Naumburg, 21.04.2008

Rechtsprechung
   LG Halle, 28.03.2008 - 3 OH 17/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,30175
LG Halle, 28.03.2008 - 3 OH 17/07 (https://dejure.org/2008,30175)
LG Halle, Entscheidung vom 28.03.2008 - 3 OH 17/07 (https://dejure.org/2008,30175)
LG Halle, Entscheidung vom 28. März 2008 - 3 OH 17/07 (https://dejure.org/2008,30175)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Untereigentümergemeinschaft nicht rechtsfähig!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2009, 389
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Düsseldorf, 31.10.2011 - 24 U 87/11

    Haftung der Mitglieder einer Anwaltssozietät; Zulässigkeit der Aufrechnung gegen

    Die GbR war weiterhin befugt, den Betrag von EUR 750,-- für die Zahlung der Gerichtskosten des selbständigen Beweisverfahrens vor dem Landgericht Mönchengladbach (Az. 3 OH 17/07) in Abzug zu bringen, denn sie hat diesen Betrag zugunsten des Klägers aus eigenen Mitteln verauslagt.

    Weiterhin war die GbR berechtigt, das Honorar für die Tätigkeit im Rahmen des selbständigen Beweisverfahrens vor dem Landgericht Mönchengladbach (Az. 3 OH 17/07) mit EUR 1.869,37 abzurechnen.

  • OLG Naumburg, 21.04.2008 - 4 W 18/08

    Untereigentümergemeinschaft nicht rechtsfähig!

    Die gemäß den §§ 567 Abs. 1 Nr. 2, 569 ZPO zulässige sofortige Beschwerde der Antragstellerin vom 10. April 2008 (Bl. 49 ff. d. A.) gegen den Antrag auf Durchführung eines selbstständigen Beweisverfahrens zurückweisenden Beschluss des Landgerichts Halle vom 28. März 2008; Az.: 3 OH 17/07, wird aus den zutreffenden Gründen der angefochtenen Entscheidung (Bl. 43 bis 44 d. A.) und des Nichtabhilfebeschlusses vom 11. April 2008 (Bl. 69 d. A.), denen sich der Senat nach nochmaliger Überprüfung der Sach- und Rechtslage sowie eigenständiger Würdigung des Beschwerdevorbringens anschließt und auf die zur Vermeidung von Wiederholungen Bezug genommen wird, zurückgewiesen.
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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 21.04.2008 - 4 W 18/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,32568
OLG Naumburg, 21.04.2008 - 4 W 18/08 (https://dejure.org/2008,32568)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 21.04.2008 - 4 W 18/08 (https://dejure.org/2008,32568)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 21. April 2008 - 4 W 18/08 (https://dejure.org/2008,32568)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • ibr-online

    Untereigentümergemeinschaft nicht rechtsfähig!

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2009, 389
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • LG Halle, 28.03.2008 - 3 OH 17/07

    Untereigentümergemeinschaft nicht rechtsfähig!

    Auszug aus OLG Naumburg, 21.04.2008 - 4 W 18/08
    Die gemäß den §§ 567 Abs. 1 Nr. 2, 569 ZPO zulässige sofortige Beschwerde der Antragstellerin vom 10. April 2008 (Bl. 49 ff. d. A.) gegen den Antrag auf Durchführung eines selbstständigen Beweisverfahrens zurückweisenden Beschluss des Landgerichts Halle vom 28. März 2008; Az.: 3 OH 17/07, wird aus den zutreffenden Gründen der angefochtenen Entscheidung (Bl. 43 bis 44 d. A.) und des Nichtabhilfebeschlusses vom 11. April 2008 (Bl. 69 d. A.), denen sich der Senat nach nochmaliger Überprüfung der Sach- und Rechtslage sowie eigenständiger Würdigung des Beschwerdevorbringens anschließt und auf die zur Vermeidung von Wiederholungen Bezug genommen wird, zurückgewiesen.
  • AG Hamburg, 23.04.2018 - 22a C 280/17

    Beschlussanfechtung im Wohnungseigentumsverfahren: Beschluss über die Erstellung

    Die Erteilung eines Auftrags an einen Dritten namens und in Vollmacht einer Untergemeinschaft ist eine rechtlich nicht durchführbare Maßnahme, da die Untergemeinschaft nicht rechtsfähig ist ist eine rechtlich nicht durchführbare Maßnahme, da die Untergemeinschaft nicht rechtsfähig ist (vgl. OLG Koblenz, 18. Oktober 2010, 5 U 934/10, ZMR 2011, 225 und OLG Naumburg, 21. April 2008, 4 W 18/08, ZMR 2009, 389).

    Untergemeinschaften bilden keine Rechtssubjekte, sind nicht rechtsfähig und können daher keine Aufträge erteilen (OLG Koblenz ZMR 2011, 225; OLG Naumburg ZMR 2009, 389; Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, WEG, 12. Auflage, § 10 Rz. 81) und damit auch nicht der Verwalter in ihrem Namen.

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